Rechtliches

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechts sprechendes Organ der Europäischen Union mit seinem Urteil schlussendlich für Klarheit gesorgt, was den Handel und Vertrieb von gebrauchten Computerprogrammen betrifft und diesen grundsätzlich für rechtmässig erklärt.

Zusätzlich hat man entschieden, dass Software Handel auch dann zulässig ist, wenn es sich um eine online übertragende Software handelt. Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung vollumfänglich bestätigt. Dies ist selbst bei der Nutzung von Volumenlizenzen und deren Aufsplittung gestattet. Dies bestätigte auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

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