Rechtliche Grundlagen zum Softwarehandel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eindeutig festgelegt, dass der Handel und Vertrieb von gebrauchten Computerprogrammen rechtmäßig ist. Dies gilt ausdrücklich auch für online übertragene Software. Die Grundsatzentscheidung vom 17.07.2013 bestätigt diese Rechtslage vollumfänglich.

Auch die Aufsplittung von Volumenlizenzen ist zulässig. Diese Rechtsauffassung wurde zusätzlich durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft bestätigt.

Damit ist der Weiterverkauf von Software – unabhängig davon, ob es sich um physische Datenträger oder digital übertragene Lizenzen handelt – rechtlich erlaubt, sofern die Lizenzen ursprünglich rechtmäßig erworben wurden.


Erwerb und Nutzung von Produktschlüsseln

Beim Kauf erhalten Sie einen Produktschlüssel, mit dem sich die jeweilige Software freischalten lässt.

Gemäß den Microsoft-Lizenzbedingungen gilt:

  • Der Produktschlüssel ist für eine einmalige Aktivierung vorgesehen.

  • Die Nutzungsdauer ist unbegrenzt, solange die Software auf demselben PC verwendet wird.

  • Bei Neuformatierung, Neuinstallation oder Hardwareänderungen besteht keine Garantie, dass die Aktivierung erneut möglich ist.

Sollten dennoch Aktivierungsprobleme auftreten, unterstützen wir Sie selbstverständlich. Sie erhalten kostenlosen Ersatz oder auf Wunsch Ihr Geld zurück.


Herkunft der Lizenzen

Wir verkaufen ausschließlich rechtmäßig erworbene Produktschlüssel. Jede Lizenz stammt aus legalen Quellen und entspricht den geltenden europäischen Vorgaben zum Softwarehandel.


Markenrecht

Alle in unseren Artikelbeschreibungen verwendeten Abbildungen, Logos und Markenzeichen gehören den jeweils eingetragenen Eigentümern. Sie dienen ausschließlich der eindeutigen Produktzuordnung und Darstellung.


Hinweis

Diese Seite dient der rechtlichen Transparenz unseres Softwareangebots und fasst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sowie unsere Unternehmenspraxis verständlich zusammen.